Um mit den in Ihren Reha-Prozess eingebundenen Ärzten, Kliniken, Behörden oder Arbeitgeber sprechen zu können, benötigen wir Ihr Einverständnis und bitten Sie oder gegebenenfalls Ihren Anwalt, eine Schweigepflichtentbindung auszufüllen.
Einverständniserklärung des Rechtsanwalts (PDF 24 KB)



