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Schweigepflichtsentbindung und Einverständniserklärung

Um mit den in Ihren Reha-Prozess eingebundenen Ärzten, Kliniken, Behörden oder Arbeitgeber sprechen zu können, benötigen wir Ihr Einverständnis und bitten Sie oder gegebenenfalls Ihren Anwalt, eine Schweigepflichtentbindung auszufüllen.

Schweigepflichterklärung (PDF 24 KB)

Einverständniserklärung des Rechtsanwalts (PDF 24 KB)