Beauftragung von ReIntra


ReIntra sollte beauftragt werden, sobald sich ein problematischer Pflege- oder Rehaverlauf abzeichnet. Im optimalen Fall wird ReIntra frühzeitig eingeschaltet, also noch während des Krankenhausaufenthaltes des Patienten. Das Pflegemanagement lässt sich aber auch noch sinnvoll einsetzen, wenn Pflege oder Rehabilitation schon in einem weiter fortgeschrittenen Stadium sind. Geeignete Reha-Maßnahmen können dann eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit verhindern oder mindern. Gleichzeitig kann das Qualitäts-Kosten-Verhältnis analysiert und dadurch eine optimale Pflegesituation erreicht werden.

Das Pflegemanagement von ReIntra wird durch die Versicherungsgesellschaften beauftragt, die die Pflegekosten des Patienten tragen. Voraussetzung ist das Einverständnis des Betroffenen und seines Anwaltes sowie die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an ReIntra.




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