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Voraussetzung für die Aufnahme der Tätigkeit von ReIntra ist das Einverständnis des Unfallverletzten. Für eine schnelle und vertrauensvolle Koordination aller in den Rehabilitationsprozess eingebundenen Partner benötigen wir deshalb die Schweigepflicht- entbindung sowie das Einverständnis vom Unfall- verletzten und seinem Rechtsanwalt. |
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