Ihr Einverständnis


Voraussetzung für die Aufnahme der Tätigkeit von
ReIntra ist das Einverständnis des Unfallverletzten.
Für eine schnelle und vertrauensvolle Koordination
aller in den Rehabilitationsprozess eingebundenen
Partner benötigen wir deshalb die Schweigepflicht-
entbindung sowie das Einverständnis vom Unfall-
verletzten und seinem Rechtsanwalt.