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Berufskundlicher Beratungsleistungen
  • Telefonische Beratung der Versicherungsgesellschaften bei der Einholung von Informationen und bei der Interpretation vorliegender Unterlagen
  • Beurteilung nach Aktenlage
  • Analyse des Arbeitsplatzes
  • Beratung der Versicherten (telefonisch und persönlich) in berufskundlichen Fragen
  • Erarbeitung eines berufskundlichen Gutachtens
  • Vermittlung von Kompromisslösungen
  • Berufliches Reha-Management
  • Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement

Die Beurteilung eines Leistungsanspruchs in der Berufsunfähigkeitsversicherung oder in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung hängt von einem komplexen Gefüge medizinischer, berufskundlicher und juristischer Aspekte ab. Sie ist zunehmend von der Rechtssprechung geprägt. Eine sachkundige Entscheidung beruht auf umfassenden Informationen.